Internationaler Rechtsverkehr

Notarielle Urkunden genießen nicht nur in Deutschland ein Höchstmaß an Vertrauen. Auch im Ausland werden die Beurkundungen durch einen deutschen Notar als rechtssichere Gestaltung akzeptiert.

Gerade Unternehmen, die Tochtergesellschaften oder Geschäftspartner im Ausland haben, vertrauen auf unsere langjährige Erfahrung bei der Gestaltung von Urkunden und der Strukturierung von Transaktionen. Denn wir kennen die Gepflogenheiten in einer Vielzahl ausländischer Rechtsordnungen. Auch beraten wir Sie dazu, welche Unterlagen aus dem Ausland Sie für das deutsche Handelsregister oder Grundbuchamt benötigen.

Wir erstellen für Sie Existenz- und Vertretungsbescheinigungen für das Ausland, beglaubigen Handelsregister- und Grundbuchauszüge und holen für Sie Apostillen und Legalisationen für die Verwendung unserer notariellen Urkunden im Ausland ein. Zuverlässig und schnell.