Vorsorge

Sie möchten, dass für den Notfall vorgesorgt ist? Ein Testament regelt Ihren Nachlass. Aber auch zu Ihren Lebzeiten kann es vorkommen, dass Enscheidungen getroffen werden müssen, zu denen Sie selbst, z.B. aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung,  nicht mehr in der Lage sind. In solchen Situationen sehen sich Ihre Angehörigen schwierigen Entscheidungen gegenüber. Dabei können Sie rechtzeitig vorsorgen: Mit einer Patientenverfügung geben Sie Ärzten und Angehörigen klare Anweisungen, welche Behandlungen Sie möchten – und welche vielleicht auch nicht mehr. Eine Betreuungsverfügung regelt, wer notfalls vom Gericht als Ihr gesetzlicher Vertreter bestellt werden soll. Noch einfacher für Ihre Angehörigen ist die Erteilung einer General- und Vorsorgevollmacht. Diese setzt großes Vertrauen voraus, denn Ihre Bevollmächtigten können damit rechtlich für Sie fast alles regeln.

Wir entwerfen und beurkunden alle notwendigen Dokumente. Individuell und kompetent. Damit im Fall der Fälle kein Fremder vom Gericht als Betreuer bestellt werden muss, sondern Ihre Vertrauensperson alle Entscheidungen für Sie in Ihrem Sinne treffen kann. Auf Wunsch kümmern wir uns selbstverständlich auch um die Registrierung solcher Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister.