Reform des GbR-Rechts zum 01.01.2024

Zum 01. Januar 2024 tritt eine weitreichende Reform des Rechts der Personengesellschaften in Kraft. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die Eigentümer von Grundbesitz oder Gesellschafter von im Handelsegister eingetragenen Gesellschaften sind.

Kern dieses Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts („MoPeG“) ist die Einführung eines neuen Gesellschaftsregisters, in dem sich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) künftig eintragen lassen kann. Für die Eintragung ist eine notariell beglaubigte Anmeldung erforderlich, in der u.a. der Name der Gesellschaft sowie die Gesellschafter mit Geburtsdatum und Wohnort sowie ihre Vertretungsberechtigung für die GbR anzugeben sind. Die Eintragung im Gesellschaftsregister ist grundsätzlich freiwillig, jedoch dann zwingend notwendig, wenn nach dem 01. Januar 2024 im Grundbuch, Handels- oder Schiffsregister eine Eintragung erfolgen soll, an der eine GbR beteiligt ist. Die vorherige Registrierung im Gesellschaftsregister ist dann z.B. bei Erwerb oder Veräußerung von Grundbesitz oder GmbH-Anteilen erfoderlich sowie bei der Bestellung von Grundschulden oder Dienstbarkeiten durch eine GbR.

Die Eintragung im Gesellschaftsregister führt dazu, dass die GbR im Rechtsverkehr leichter handeln kann, da durch die – kostenfreie – Registereinsicht ein Vertragspartner sich leicht Gewissheit darüber verschaffen kann, welche Gesellschafter an der GbR beteiligt sind und durch wen die GbR wirksam vertreten wird. Eine eingetragene GbR hat in ihrem Namen einen entsprechenden Hinweis auf die Eintragung zu führen (z.B. durch den Zusatz „eGbR“ oder „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“). Ist eine Gesellschaft einmal im Gesellschaftsregister eingetragen, kann diese Registrierung nicht mehr ohne weiteres rückgängig gemacht werden, sondern erst bei Beendigung der Gesellschaft durch entsprechende Registerlöschung. Weitere Folge der Eintragung im Gesellschaftsregister ist, dass die Gesellschaft ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister angeben muss.

Gerne beraten wir Sie dazu, ob und wann eine Registrierung Ihrer GbR im Gesellschaftsregister sinnvoll ist, und erstellen bei Bedarf für Sie die entsprechende Registeranmeldung.

Den vollständigen Gesetzestext des MoPeG finden Sie hier.